InSoFa-Kinderschutzberatung §8a
Wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen, ist der Schritt zur Hinzuziehung einer Kinderschutzfachkraft entscheidend. Freie Träger, Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie öffentliche Träger können von einer externen Expertise profitieren, um die Situation professionell zu bewerten.
Die insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a, 8b SGB VIII (InSoFa/ISeF) ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle für die Einschätzung von Gefährdungsrisiken bei vermuteter Kindeswohlgefährdung. Der § 4 KKG legt den Rahmen für die Beratung und den Austausch von Informationen durch Geheimnisträger fest.
Was leistet eine insoweit erfahrene Fachkraft?
Die Hauptaufgabe dieser Fachkraft besteht darin, Pädagog*innen und Leitungskräfte zu beraten und zu unterstützen. Sie hilft bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen und gibt Empfehlungen, wie das Kindeswohl gesichert werden kann. Dabei stützt sich die Fachkraft auf anonymisierte Informationen, was bedeutet, dass die Verantwortung für die Risikoabschätzung weiterhin bei der Einrichtung bleibt.
Das Aufgabenspektrum der insoweit erfahrenen Fachkraft variiert je nach Fallkonstellation. Sie bietet insbesondere Unterstützung und Beratung in folgenden Bereichen:
- Prüfung und Gewichtung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
- Risikoabschätzung hinsichtlich der Ausprägung der Gefährdung
- Einbeziehung von Eltern und Kindern durch Strategien der Gesprächsführung und Motivation
- Ressourcenprüfung des Kindes/Jugendlichen und deren Eltern
- Versachlichung und Verbesserung des Fallverständnisses
Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte hinzugezogen werden, wenn:
- Eine große Unsicherheit bei der Risikoabschätzung besteht
- Der Fall sehr komplex ist
- Die pädagogische Fachkraft emotional belastet ist, weil sie selbst in den Fall verstrickt ist
- Im Kollegium Dissens über die Fallbeurteilung herrscht
Die Fachkraft wird in der Regel vor der Benachrichtigung des Jugendamtes hinzugezogen, um rechtzeitig Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung zu ergreifen und eine präzise Einschätzung vorzunehmen.
Strukturelle Unabhängigkeit und Neutralität
Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte außerhalb der institutionellen Entscheidungs- und Weisungshierarchie agieren. Ihre Rolle ist entscheidend für die Qualitätssicherung im Verfahren der Risikoeinschätzung. Sie übernimmt keine Aufgaben der Dienst- und Fachaussicht und trägt keine Verantwortung in der Fallbearbeitung.
Die Neutralität der insoweit erfahrenen Fachkraft ist von größter Bedeutung. Sie fungiert als „Kompetenzzentrum“ mit hoher institutioneller Autonomie und fallbezogener Neutralität.
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Nutzen Sie die Expertise einer insoweit erfahrenen Fachkraft, um die Sicherheit und das Wohl der Kinder in Ihrer Einrichtung zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam an einer sicheren und unterstützenden Umgebung für alle Kinder arbeiten.
Details
- Berater*Innen
- u.a. Lotte D. Holz
Kosten
- Sitzungsdauer
- Investition
- 60 Minuten
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200 Euro Berlin
250 Euro Brandenburg
zzgl. 19% Umsatzsteuer
Anmeldung
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@gewaltfreie-kindheit.de